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— | pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_asm [2021/02/28 17:10] – haendel | ||
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+ | ======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? | ||
+ | - Das Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 6 CP (= 180 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung. | ||
+ | - Die **Anmeldung** zu diesem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[: | ||
+ | - **Prüfer*innen im Abschlussmodul** dürfen nur Mitarbeiter*innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den B.A. erteilt wurde, vgl. [[http:// | ||
+ | - **Prüfer*in im Abschlussmodul und Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein.** Das gilt nicht für Prüfer*in im Abschlussmodul und Zweitgutachter*in für die B.A.-Arbeit. Auch die*den Lehrende*n, bei der*dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer*in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit wählen. | ||
+ | - Die Modulprüfung des Abschlussmoduls dauert 30 Minuten und umfasst **zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, |