pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_asm

Teilfach, Themen, Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?

  1. Das Abschlussmodul (ASM) umfasst Selbststudien im Umfang von 6 CP (= 180 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
  2. Das ASM im B.A.-Studienfach Germanistik ist in jedem Fall zu erbringen, völlig unabhängig davon, in welchem B.A.-Studienfach Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben bzw. ob Sie im anderen B.A.-Studienfach ebenfalls ein ASM oder ein vergleichbares Modul erbringen müssen. Vgl. auch hier.
  3. Die Anmeldung zu diesem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  4. Prüfer:innen im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter:innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den B.A. erteilt wurde, vgl. hier.
  5. Prüfer:in im Abschlussmodul und Erstgutachter:in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die B.A.-Arbeit. Auch die*den Lehrende*n, bei der*dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die B.A.-Arbeit wählen.
  6. Die Modulprüfung des Abschlussmoduls dauert 30 Minuten und umfasst zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches, die Sie mit der*dem Prüfer:in individuell absprechen. Hier gilt: Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Seminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
pruefungsorganisation/bachelor_2016/ba_asm.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 von 127.0.0.1