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- | ======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? | + | ======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? |
- Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1). | - Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1). | ||
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- Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung. | - Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung. | ||
- Die **Anmeldung** zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[: | - Die **Anmeldung** zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[: | ||
- | - **Prüfer*innen:** | + | - **Prüfer:innen:** |
- | - Prüfer*innnen | + | - Prüfer: |
- | - 2-Fächer-M.A.: | + | - 2-Fächer-M.A.: |
- | - 1-Fach-M.A.: | + | - 1-Fach-M.A.: |
- | - Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst **drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, | + | - Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst **drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, |
- **Es gilt:** Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen des Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). | - **Es gilt:** Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen des Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). |