pruefungsorganisation:ma_2016:ma_asm

Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)

  1. Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1).
  2. Im 1-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (P1) und ein weiteres Abschlussmodul im 2. Teilfach absolvieren (P2).
  3. Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
  4. Die Anmeldung zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie hier (1-Fach-M.A.) bzw. hier (2-Fächer-M.A.).
  5. Prüfer:innen:
    1. Prüfer:innen im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter:innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. hier.
    2. 2-Fächer-M.A.:
      Prüfer:in im Abschlussmodul und Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit wählen.
    3. 1-Fach-M.A.:
      Prüfer:in im Abschlussmodul und Themensteller:in für die M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit wählen.
  6. Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches, die Sie mit der:dem Prüfer:in individuell absprechen.
  7. Es gilt: Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen des Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
pruefungsorganisation/ma_2016/ma_asm.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/02 11:11 von haendel