pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen

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 {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}} {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}}
-====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können?====== +====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einem M.A.-Abschlussmodul anmelden zu können? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)======
-Hierzu sagt die Studienordnung (bzw. die entsprechende Fachspezifische Bestimmung analog): +
->> Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus: +
->> [...] +
->> – die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1)+
  
-Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. "Quereinsteiger(in)" eine entsprechende Auflage erhalten haben.+JaZu den erforderlichen Kenntnissen vgl[[:studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse|hier]].
pruefungsorganisation/ma_2016/ma_fremdsprachen.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 08:16 von haendel