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Sie befinden sich hier: Herzlich willkommen! » Prüfungsorganisation » Prüfungsorganisation Master of Arts (M.A.), 2-Fächer-Modell (GPO 2016) und 1-Fach-Modell (GPO 2016, FSB 2016/18 - ALTE Studienordnung) » Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einem M.A.-Abschlussmodul anmelden zu können? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)
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Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einem M.A.-Abschlussmodul anmelden zu können? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)

Ja. Zu den erforderlichen Kenntnissen vgl. hier.

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pruefungsorganisation/ma_2016/ma_fremdsprachen.txt · Zuletzt geändert: 2026/02/12 10:18

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