Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. Es gilt:
Themensteller:innen (und damit zugleich Erstgutachter:innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer:innen mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor:innen oder Privatdozent:innen).
Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrer:innen gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie.
Themensteller:in und Zweitgutachter:in können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist
Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer*Ihrem Themensteller:in ab.
Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters.