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qehw:aep_ma

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 {{tag> Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} {{tag> Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}}
  
-======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)======+<WRAP nicebox blue> 
 +**Bitte beachten Sie:**
  
- +  * Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. 
- +  * Das unten beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! 
-Falls +  * Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung
- +  Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl[[https://international.rub.de/bewerbung/index.html.de|Informationen des International Office]]
-  - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und** +</WRAP>
-  - in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen, +
- +
-**muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werdenOhne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden+
- +
-{{tagGleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}}+
  
 ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)====== ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)======
- 
- 
  
 Falls Falls
- +  - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule erworben haben **und**
-  - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und**+
   - in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen,   - in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen,
  
-**muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden.+**muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht immatrikuliert werden.
  
  
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 Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab: Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:
  
-  - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.A. [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/pdf/Antrag_auf_Anerkennung_der_Gleichwertigkeit.pdf|von den Seiten der Zulassungsstelle der RUB ]] herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie die Informationen, die Sie auf [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|den Seiten der Zulassungsstelle]] finden, gründlich und sorgfältig durch. +  - Sie lesen die Informationen, die Sie auf [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|den Seiten der Zulassungsstelle]] finden, gründlich und sorgfältig durch. 
-  - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.A.-Studienfach Germanistik als auch alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.+  - Sie scannen all Ihre relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.
     * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.     * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.
-    * **Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung** -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich+    * Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich. 
-  - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto:germanistik+aep@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen auf Aequivalenz|germanistik+aep@rub.de]]+    * Weiterhin weisen Sie die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse in geeigneter Form nach; Informationen dazu finden Sie [[:studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse|hier]]. 
-  Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben. +    Sofern Sie Ihre Studienqualifikation (in diesem Falläquivalenter B.A.-Abschluss) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben habenmüssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (mindestens TestDaF 4×4 oder DSH-2)Falls Sie sich als internationale:r Student:in nicht online haben bewerben müssenlegen Sie den entsprechenden Nachweis bitte ebenfalls in geeigneter Form vor
-  - Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|Studienbüro Germanistik]] abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GC, Etage 7, Zimmer 147. ((Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].)) +  - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto:germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen auf Aequivalenz|germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de]] (formloser Antrag auf Äquivalenzprüfung). 
- +  - [[:studienorganisation:allgemeines:reaktionszeiten|Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal zehn Werktage.]]
-=====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik===== +
- +
-Bitte bemühen Sie sich um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Germanistik im M.A. bei ggf. festgestellter ÄquivalenzSie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie [[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|hier]]; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können+
- +
-<WRAP important round> +
-**Bitte beachten Sie:** +
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-  * **Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen.** +
-  *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! +
-</WRAP> +
-=====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik===== +
- +
-Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab: +
- +
-  - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.A. [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/pdf/Antrag_auf_Anerkennung_der_Gleichwertigkeit.pdf|von den Seiten der Zulassungsstelle der RUB ]] herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie die Informationendie Sie auf [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|den Seiten der Zulassungsstelle]] finden, gründlich und sorgfältig durch. +
-  - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.A.-Studienfach Germanistik als auch alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien sodass Sie Ihnen zuzuordnen sind. +
-    * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw. +
-    * **Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung** -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! +
-  - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto:germanistik+aep@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen auf Aequivalenz|germanistik+aep@rub.de]].+
   - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben.   - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben.
   - Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|Studienbüro Germanistik]] abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. ((Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].))   - Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|Studienbüro Germanistik]] abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. ((Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].))
 +  - Die Einschreibung selbst läuft [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/|über das Studierendensekretariat der RUB]]. **Verbindliche Informationen zum Einschreibeprozedere erhalten Sie ausschließlich dort.**
 +=====Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik=====
  
-=====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik=====+Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie [[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|hier]].
  
-Bitte bemühen Sie sich um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Germanistik im M.A. bei ggf. festgestellter Äquivalenz; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie [[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|hier]]; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können. 
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-<WRAP important round> 
-**Bitte beachten Sie:** 
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-  * **Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen.** 
-  *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! 
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qehw/aep_ma.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 18:56 von haendel