Maßgeblich für das erfolgreiche Absolvieren von Veranstaltungen ist der sog. Workload. Damit ist die Arbeitszeit gemeint, die für die Bearbeitung des Themas, die Aneignung von Wissen und vor allem den Erwerb von Kompetenzen aufgewendet wird. Gemessen wird der Workload in sog. Credit Points (CP; manchmal auch Leistungspunkte genannt). Mit einem CP werden grundsätzlich etwa 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand verknüpft.1)
Mit den einzelnen Veranstaltungstypen sind üblicherweise unterschiedliche Anforderungen verbunden, um diesen Workload zu erbringen:
Workload-Erbringung … | |||
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Veranstaltung | … in der Veranstaltung | … durch Vor- und Nachbereitung | CP (SWS) |
Übung (Ü) | aktive Mitarbeit, kleinere Übungsaufgaben | vorbereitende Erarbeitung einer Textgrundlage zur jeweiligen Sitzung | 1 CP (1 SWS) 2 CP (2 SWS) |
Proseminar (PS) | aktive Beteiligung an Diskussionen und Gesprächen; ggf. Referate, Vorträge, Moderationen, Impulsvorträge, Protokolle usw. | intensive Vorbereitung der Grundlagentexte, ggf. Vortestat; Vorbereitung einer Textgrundlage zur jeweiligen Sitzung | 3 CP (2 SWS) + 2,5 CP = 5,5 CP mit Modulprüfung Hausarbeit + 1 CP = 4 CP mit Modulprüfung mündliche Prüfung |
Hauptseminar B.A. (HS B.A.) | siehe Proseminar, allerdings auf avanciertem Niveau | siehe Proseminar, allerdings auf avanciertem Niveau | 4 CP (2 SWS) +3 CP = 7 CP mit Modulprüfung Hausarbeit + 1 CP = 5 CP mit Modulprüfung mündliche Prüfung |
Vorlesung (VL)/ Ringvorlesung (RVL)/Plenum | Aneignung des Wissens (in der Regel durch Zuhören und Mitschreiben) | Lektüre der in der Vorlesung behandelten Texte, Nachbereitung der Vorlesungsmitschrift | 2 CP (2 SWS) |
Kolloquium | Simulation von Prüfungsgesprächen, intensive Mitarbeit | ggf. Erarbeitung eines Thesenpapiers, Feedbackauswertung | i.d.R. kein CP-Erwerb (1-3 SWS) |
Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) die Pflicht, aktiv und regelmäßig mitzuarbeiten und sich – je nach Veranstaltungsform – auch aktiv an der Seminardiskussion zu beteiligen. Das setzt natürlich eine regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus.
Zu beachten ist dabei, dass die mit dem Workload verbundene Arbeitszeit in der Regel deutlich umfangreicher ist als die Zeit, in der Sie in der Lehrveranstaltung mitarbeiten, was am Beispiel eines Proseminars gut gezeigt werden kann:
Nach Einschätzung der meisten Lehrenden wäre ein Nachweis des Workloads ohne aktive und regelmäßige Mitarbeit wohl nur durch regelmäßige Essays möglich, d.h. dass zwar keine Mitarbeitspflicht bestünde, aber zu jeder Sitzung ein acht- bis zehnseitiger Essay geschrieben werden müsste. Die damit verbundenen Konsequenzen, vor allem wenn eine solche Regelung für jede Lehrveranstaltung gälte, können Sie sich sicher ausmalen …
Je nach Dozent:in variiert der Workload-Nachweis allerdings aufgrund der fachlichen und methodischen Zielsetzungen und der didaktischen Umsetzung dieser Ziele, da z.B. in Vorlesungen mit mehreren hundert Teilnehmenden eine Feststellung der Mitarbeit kaum möglich erscheint. In diesen Fällen wird der Workload üblicherweise durch eine Klausur nachgewiesen.
Es gilt grundsätzlich die Vereinbarung, die die:der Dozent:in mit Ihnen zu Beginn der Veranstaltung getroffen hat, d.h. dass z.B. in einer Vorlesung durchaus eine Mitarbeitspflicht bestehen kann, die durch regelmäßige Testate überprüft wird, während in einer anderen Vorlesung eine Abschlussklausur geschrieben wird. Über die genauen Modalitäten werden Sie meist in der ersten Sitzung einer jeden Veranstaltung aufgeklärt.
Falls Sie aus irgendwelchen Gründen nicht regelmäßig in einer Veranstaltung mitarbeiten können oder konnten, dann sprechen Sie das rechtzeitig mit der:dem Lehrenden ab! Das gilt für absehbare Zeiträume in der Zukunft, etwa wenn Sie am Ende der Vorlesungszeit einen Auslandsaufenthalt absolvieren, aber auch, wenn Sie etwa durch eine Krankheit längere Zeit gefehlt haben. Im Regelfall wird die:der Lehrende dann mit Ihnen eine Ersatzleistung ausmachen, die Sie erbringen müssen, um den Workload nachzuweisen.
Nachträgliche Verhandlungsversuche („Ich habe an Ihrem Proseminar teilgenommen, aber war in neun Sitzungen nicht da, weil ich nicht kommen konnte. Bitte kreditieren Sie mir den Workload trotzdem.“), auch unter Verweis auf das sog. Hochschulzukunftsgesetz (HZG) („Sie müssen das aber kreditieren, denn laut HZG gibt es keine Anwesenheitspflicht mehr!“) sind in der Regel fruchtlos – den Nachweis des Workloads sind Sie schuldig 2), nachträgliche Veränderungen der Bedingungen sind ausgeschlossen.
Ursprungstext: Sabine Fronia | Überarbeitung: Daniel Händel, Sandra Waldenberger