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**Im Hinblick auf Grundkursveranstaltungen, | **Im Hinblick auf Grundkursveranstaltungen, | ||
* Fehltermine dürfen 25 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten. | * Fehltermine dürfen 25 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten. | ||
- | * Überschreitet die Zahl der Fehltermine 25 %, können zwischen der/dem Lehrenden und dem/der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele der Veranstaltung Kompensationsleistungen vereinbart werden. | + | * Überschreitet die Zahl der Fehltermine 25 %, können zwischen der:dem Lehrenden und dem:der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele der Veranstaltung Kompensationsleistungen vereinbart werden. |
* Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: | * Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: |