studienorganisation:m_allg:uebergangssemester

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-{{tag> Studienorganisation_M.A. Studienorganisation_M.Ed.}} +{{tag> Studienorganisation_M.A. Studienorganisation_M.Ed. Übergangssemester}} 
-======Darf ich bereits Veranstaltungen für den Master studieren, obwohl ich mein B.A.-Studium noch nicht beendet habe ("Übergangssemester")?======+======Darf ich bereits Veranstaltungen für den Master studieren, obwohl ich mein B.A.-Studium noch nicht beendet habe?======
  
-**Grundsätzlich können Sie nur Veranstaltungen für den Studiengang studieren, für den Sie auch eingeschrieben sind.**+<wrap hi round>**Grundsätzlich gilt:** Sie können nur Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studiengang erbringen, für den Sie eingeschrieben sind. Ein reguläres 'Übergangssemester' gibt es daher nicht, auch keinen Rechtsanspruch auf die unten skizzierte Kulanzregelung.</wrap>
  
-Allerdings gibt es am Germanistischen Institut eine Kulanzregelung, nach der Sie für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch (genau) ein sog. Übergangssemester in Anspruch nehmen dürfen. Das bedeutet konkret, dass Sie im letzten Semester Ihres B.A.-Studiums bereits Veranstaltungen für den M.A. (1-Fach- und 2-Fächer-Studiengang) und M.Ed. (Studienfach Deutsch) belegen können, die ihnen auch im Master-Studiengang angerechnet werden, sofern Sie diesen direkt im Anschluss (= im Folgesemester) beginnen (Zeitpunkt der Umschreibung).+Allerdings gibt es am Germanistischen Institut eine Kulanzregelung, nach der Sie für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch (genau) ein Semester für den Übergang in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, dass Sie im letzten Semester Ihres B.A.-Studiums bereits Veranstaltungen für den M.A. (1-Fach- und 2-Fächer-Studiengang) bzw. M.Ed. (Studienfach Deutsch) belegen können, die Ihnen auch im Master-Studiengang angerechnet werden, sofern Sie diesen direkt im Anschluss (= im Folgesemester) beginnen (Zeitpunkt der Umschreibung).
  
-**Formale Voraussetzung** ist allerdings, dass Sie in der Germanistik bereits __alle__ B.A.-Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben müssen; lediglich im zweiten Studienfach dürfen noch B.A.-Studien-/Prüfungsleistungen fehlenFür die Erfüllung dieser formalen Voraussetzung müssen Sie Sorge tragen; sie wird grundsätzlich erst nachträglich geprüft, dhwenn Sie die Anerkennung der im Übergangssemester belegten Veranstaltungen wünschen.+**Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch dürfen Sie in diesem Semester nicht abgelegen.** Das betrifft z.B. die Modulprüfungen //Hausarbeit// und //Mündliche Prüfung// im M.AGermanistik und die Modulprüfungen //Klausur// und //Studienprojekt// im M.Ed. Deutsch.
  
-**Bitte beachten Sie:**+**Formale Voraussetzung** für die Nutzung der o.g. Kulanzregelung ist, dass Sie in der Germanistik bereits __alle__ B.A.-Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben müssen; lediglich im zweiten Studienfach bzw. im Optionalbereich dürfen noch B.A.-Studien- bzw. Prüfungsleistungen fehlen.((Bitte beachten Sie, dass die B.A.-Arbeit als eigenständige Leistung gewertet wird und nicht zu den Studien- und Prüfungsleistungen eines Studienfaches gehört. Die Kulanzregelung können Sie daher auch nutzen, wenn Ihnen 'nur' die B.A.-Arbeit fehlt.)) Für die Erfüllung dieser formalen Voraussetzung müssen Sie selbst Sorge tragen.
  
-  Früher belegte Veranstaltungen werden grundsätzlich **nicht** angerechnet. +**Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise:** 
-  * Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch können im Übergangssemester nicht abgelegt werden.+  * Eine formale Anmeldung o.ä. zur Nutzung der Kulanzregelung ist **nicht** erforderlich; die Erfüllung der o.g. formalen Voraussetzungen müssen Sie sich nicht bestätigen lassen. 
 +  * __Vor__ dem Semester der Kulanzregelung belegte Master-Veranstaltungen werden **nicht** angerechnet; diese müssen Sie ggf. erneut belegen
 +  * Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch können im Zeitraum der Kulanzregelung **nicht** abgelegt werden
 +  * Für den M.Ed. können Sie in der Regel bereits __einige__ der folgenden Veranstaltungen belegen: 
 +    * Vorlesungen A.1, B.1, PS1 
 +    * Übung A.4 
 +    * Hauptseminare A.3, B.3 
 +  * Das obligatorische Beratungsgespräch für den entsprechenden Master-Studiengang führen Sie bitte im Semester unmittelbar vor der Umschreibung.