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Grundsätzlich gilt: Sie können nur Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studiengang erbringen, für den Sie eingeschrieben sind. Ein reguläres ‚Übergangssemester‘ gibt es daher nicht, auch keinen Rechtsanspruch auf die unten skizzierte Kulanzregelung.
Allerdings gibt es am Germanistischen Institut eine Kulanzregelung, nach der Sie für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch (genau) ein Semester für den Übergang in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, dass Sie im letzten Semester Ihres B.A.-Studiums bereits Veranstaltungen für den M.A. (1-Fach- und 2-Fächer-Studiengang) bzw. M.Ed. (Studienfach Deutsch) belegen können, die Ihnen auch im Master-Studiengang angerechnet werden, sofern Sie diesen direkt im Anschluss (= im Folgesemester) beginnen (Zeitpunkt der Umschreibung).
Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch dürfen Sie in diesem Semester nicht abgelegen. Das betrifft z.B. die Modulprüfungen Hausarbeit und Mündliche Prüfung im M.A. Germanistik und die Modulprüfungen Klausur und Studienprojekt im M.Ed. Deutsch.
Formale Voraussetzung für die Nutzung der o.g. Kulanzregelung ist, dass Sie in der Germanistik bereits alle B.A.-Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben müssen; lediglich im zweiten Studienfach bzw. im Optionalbereich dürfen noch B.A.-Studien- bzw. Prüfungsleistungen fehlen.1) Für die Erfüllung dieser formalen Voraussetzung müssen Sie selbst Sorge tragen.
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise: