Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Vorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | |||
— | pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen [2022/02/14 13:49] – haendel | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}} | ||
+ | ====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)====== | ||
+ | Nur dann, wenn Sie die in den Fachspezifischen Bestimmungen (§ 4) genannten Fremdsprachenkenntnisse noch nicht bei der Zulassung zum Studium nachweisen konnten. |