Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)
Nur dann, wenn Sie die in den Fachspezifischen Bestimmungen (§ 4) genannten Fremdsprachenkenntnisse noch nicht bei der Zulassung zum Studium nachweisen konnten.