Bitte beachten Sie:
Zugelassen angezeigt wird, ist eine Äquivalenzprüfung zwingend erforderlich.Falls
muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht immatrikuliert werden.
Für die Feststellung der Äquivalenz müssen u.a. folgende fachliche Voraussetzungen erfüllt sein: Für die Zulassung in den M.A.-Studiengang im M.A.-Studienfach Germanistik sind in der Regel folgende Studienleistungen nachzuweisen (bitte lassen Sie sich als internationale:r Student:in aber bei Fragen unbedingt hierzu beraten!):
(1) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/Vertiefungsmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von jeweils mindestens 12 CP;
(2) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Schwerpunktmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von insgesamt mindestens 18 CP.
Die Spezialisierung auf ein Teilfach im Rahmen des M.A.-Studiums ist nur möglich, wenn in diesem Teilfach Leistungen nach (1) und (2) im Umfang von mindestens 22 CP vorliegen.
(Gemeinsame Prüfungsordnung [GPO] 2016 für den 1-Fach-M.A.-Studiengang, Fachspezifische Bestimmungen [FSB] Germanistik; analog GPO 2016 für den 2-Fächer-M.A.-Studiengang, FSB Germanistik)
Daneben müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden, vgl. hier.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:
Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie hier.