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Bitte beachten Sie:

Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)

Falls

  1. Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) nicht an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule erworben haben und
  2. in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen,

muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht immatrikuliert werden.

Für die Feststellung der Äquivalenz müssen u.a. folgende fachliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Zulassung zum M.A.-Studium setzt neben dem B.A.-Abschluss in Germanistik mit germanistischen Studienleistungen von mindestens 60 CP (ECTS, von denen mindestens je 10 aus den drei Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft stammen müssen), eine obligatorische, bescheinigte Studienberatung voraus.

(Gemeinsame Prüfungsordnung [GPO] 2016 für den 1-Fach-M.A.-Studiengang, Fachspezifische Bestimmungen [FSB] Germanistik; analog GPO 2016 für den 2-Fächer-M.A.-Studiengang, FSB Germanistik)

Daneben müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden, vgl. hier.

Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik

Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:

  1. Sie lesen die Informationen, die Sie auf den Seiten der Zulassungsstelle finden, gründlich und sorgfältig durch.
  2. Sie scannen all Ihre relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.
    • Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.
    • Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung – eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich.
    • Weiterhin weisen Sie die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse in geeigneter Form nach; Informationen dazu finden Sie hier.
    • Sofern Sie Ihre Studienqualifikation (in diesem Fall: äquivalenter B.A.-Abschluss) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (mindestens TestDaF 4×4 oder DSH-2). Falls Sie sich als internationale:r Student:in nicht online haben bewerben müssen, legen Sie den entsprechenden Nachweis bitte ebenfalls in geeigneter Form vor.
  3. Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de (formloser Antrag auf Äquivalenzprüfung).
  4. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben.
  5. Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im Studienbüro Germanistik abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39.1)
  6. Falls Sie nach Abschluss der Äquivalenzprüfung zum M.A.-Studium Germanistik zugelassen werden können, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die obligatorische Beratung für das M.A.-Studium. Die entsprechende Bescheinigung benötigen Sie für die Einschreibung.
  7. Die Einschreibung selbst läuft über das Studierendensekretariat der RUB. Verbindliche Informationen zum Einschreibeprozedere erhalten Sie ausschließlich dort.

Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik

Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie hier.

1)
Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik; einen Lageplan der RUB finden Sie hier.