Bitte beachten Sie:
Falls
muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht immatrikuliert werden.
Für die Feststellung der Äquivalenz müssen u.a. folgende fachliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Zulassung zum M.A.-Studium setzt neben dem B.A.-Abschluss in Germanistik mit germanistischen Studienleistungen von mindestens 60 CP (ECTS, von denen mindestens je 10 aus den drei Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft stammen müssen), eine obligatorische, bescheinigte Studienberatung voraus.
(Gemeinsame Prüfungsordnung [GPO] 2016 für den 1-Fach-M.A.-Studiengang, Fachspezifische Bestimmungen [FSB] Germanistik; analog GPO 2016 für den 2-Fächer-M.A.-Studiengang, FSB Germanistik)
Daneben müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden, vgl. hier.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:
Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie hier.