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{{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | {{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | ||
- | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)====== | + | <WRAP nicebox green> |
+ | **Bitte beachten Sie:** | ||
+ | * Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. | ||
+ | * Das unten beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! | ||
+ | * Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl. [[https:// | ||
+ | * Alle Fragen die Zulassung zum M.Ed.-Studium in Bochum insgesamt -- also für beide M.Ed.-Studienfächer sowie die Bildungswissenschaften -- beantwortet Ihnen die [[http:// | ||
+ | </ | ||
- | Falls | + | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)====== |
- | - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und** | + | Falls Sie |
- | | + | * Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule |
+ | | ||
- | **muss** bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. September | + | muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. |
+ | Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.Ed.-Studienfach Deutsch legen in Konkretisierung von § 5 der [[https:// | ||
+ | > Die Zulassung setzt die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung erfolgt in der Regel in Form einer allgemeinen, | ||
+ | > | ||
+ | > Studienbewerberinnen und Studienbewerber, | ||
+ | > | ||
+ | > Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, | ||
+ | > | ||
+ | > Für die Zulassung in den M.Ed.-Studiengang im Fach Deutsch sind folgende Studienleistungen nachzuweisen: | ||
+ | > a) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/ | ||
+ | > b) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, | ||
- | Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen | + | Nur wenn diese Bedingungen erfüllt |
=====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | =====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
- | Die Prüfung | + | - Sie laden den [[http:// |
+ | Master of Education (GPO-M.Ed. 2020) an der Ruhr-Universität Bochum]] von den Seiten der PSE herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie bitte gründlich und sorgfältig die Informationen, | ||
+ | - Sie scannen alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen | ||
+ | * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, | ||
+ | * Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! | ||
+ | - Sie übersenden alle ausgefüllten((ausgefüllter Antragsteil | ||
+ | - [[: | ||
+ | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | ||
+ | - Diese Antragsunterlagen reichen Sie bitte im Anschluss [[http:// | ||
- | - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.Ed. [[http:// | ||
- | - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist((Kernfachdefinition: | ||
- | * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, | ||
- | * **Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung** -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! | ||
- | - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail **bis spätestens 1. März respektive 1. September** an [[mailto: | ||
- | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | ||
- | =====Obligatorisches Beratungsgespräch | + | =====Obligatorisches Beratungsgespräch |
- | //Der entsprechende Passus im Informationsbrief | + | **Die Bescheinigung |
- | Parallel bemühen | + | Aktuell erhalten |
+ | |||
+ | Vgl. auch [[:studienorganisation: | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ======Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen: | ||
+ | |||
+ | Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung __nach__ der obligatorischen Beratung über das Studienbüro Germanistik festgestellt. | ||
+ | |||
+ | Bitte legen Sie dazu im [[: | ||
+ | - vorausgefüllte [[https:// | ||
+ | - B.A.-Zeugnis der RUB bzw. entsprechende Abschlussbescheinigung der RUB, sofern | ||
+ | - E-Mail mit der Bestätigung der [[studienorganisation: | ||
+ | |||
+ | Die unterschriebene Bescheinigung | ||
- | <WRAP important round> | ||
- | **Bitte beachten Sie:** | ||
- | *Eine Äquivalenzprüfung direkt in Sprechstunden kann nicht erfolgen! | ||
- | *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! | ||
- | *Die Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A. Germanistik erfolgt zentral über die Zulassungsstelle; | ||
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