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{{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | {{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | ||
- | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)====== | + | < |
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- | < | + | |
**Bitte beachten Sie:** | **Bitte beachten Sie:** | ||
- | | + | * Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden |
- | *Dieses | + | * Das unten beschriebene |
+ | * Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl. [[https:// | ||
+ | * Alle Fragen die Zulassung zum M.Ed.-Studium in Bochum insgesamt -- also für beide M.Ed.-Studienfächer sowie die Bildungswissenschaften -- beantwortet Ihnen die [[http:// | ||
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- | Falls Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und** sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB einschreiben wollen, | + | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)====== |
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+ | Falls Sie | ||
+ | * Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule | ||
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+ | |||
+ | muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne die Feststellung der Äquivalenz | ||
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+ | Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.Ed.-Studienfach Deutsch legen in Konkretisierung von § 5 der [[https:// | ||
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+ | > Die Zulassung setzt die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung erfolgt in der Regel in Form einer allgemeinen, | ||
+ | > | ||
+ | > Studienbewerberinnen und Studienbewerber, | ||
+ | > | ||
+ | > Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, | ||
+ | > | ||
+ | > Für die Zulassung | ||
+ | > a) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/ | ||
+ | > b) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, | ||
+ | |||
+ | Nur wenn diese Bedingungen erfüllt werden, ist eine Zulassung möglich (gemäß GPO 2020, § 5). **Eine Zulassung unter fachlichen Auflagen ist ausdrücklich | ||
=====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | =====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
- | - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.Ed. [[http://www.pse.rub.de/ | + | - Sie laden den [[http:// |
- | - Sie scannen sowohl | + | Master |
- | * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, | + | - Sie scannen |
- | | + | * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, |
- | - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto: | + | * Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! |
- | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | + | - Sie übersenden alle ausgefüllten((ausgefüllter Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch: Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist; zur Kernfachdefinition: |
+ | - [[:studienorganisation: | ||
+ | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | ||
+ | - Diese Antragsunterlagen reichen Sie bitte im Anschluss [[http:// | ||
+ | |||
+ | |||
+ | =====Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
+ | |||
+ | **Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, | ||
+ | |||
+ | Aktuell erhalten Sie diese Bescheinigung über obligatorische Beratungsgespräch für das M.Ed.-Studienfach Deutsch [[https:// | ||
+ | |||
+ | Vgl. auch [[: | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ======Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen: | ||
+ | |||
+ | Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung __nach__ der obligatorischen Beratung über das Studienbüro Germanistik festgestellt. | ||
+ | |||
+ | Bitte legen Sie dazu im [[: | ||
+ | - vorausgefüllte [[https:// | ||
+ | - B.A.-Zeugnis der RUB bzw. entsprechende Abschlussbescheinigung der RUB, sofern das Zeugnis noch nicht ausgestellt wurde (vgl. [[: | ||
+ | - E-Mail mit der Bestätigung der [[studienorganisation: | ||
- | =====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | + | Die unterschriebene Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch |
- | <wrap round caution> | ||
- | Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Deutsch im M.Ed.; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie [[http:// | ||
- | Bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können. |