Bitte beachten Sie:
Nach Abschluss Ihres B.A.-Studiums können Sie am Germanistischen Institut einen der folgenden konsekutiven Studiengänge belegen2):
Der Arbeitsbereich Sprachbildung und Mehrsprachigkeit am Germanistischen Institut bietet den Master-of-Arts-Studiengang Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (EMF) an.
Das Germanistische Institut ist außerdem aktiv am Master-of-Arts-Studiengang Medieval and Renaissance Studies (MaRS) beteiligt.
Informationen zu beiden Studiengängen finden Sie auf den verlinkten Seiten; die folgenden Informationen beziehen sich ausdrücklich auf den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch.
Für die Ein- bzw. Umschreibung gibt es grundsätzlich zwei Voraussetzungen:
Wenn Sie Ihren B.A.-Abschluss mit dem B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, entfällt in der Regel die Äquivalenzprüfung. RUB-Absolvent:innen, die in den M.Ed. mit dem M.Ed.-Studienfach Deutsch wechseln wollen, beachten bitte den Hinweis unten.
Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie darüber hinaus noch hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen.4) Details zu den konkreten Anforderungen an die Deutschkenntnisse finden Sie in den einschlägigen Prüfungsordnungen zu den o. g. Studiengängen, knapp zusammengefasst auch hier.
Weitere Informationen
Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung nach der obligatorischen Beratung festgestellt. Voraussetzung ist neben der bereits erfolgten obligatorischen Beratung das abgeschlossene B.A.-Studium mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik.
Nachdem Sie Ihr Studium abgeschlossen und nachdem Sie die E-Mail mit der Bescheinigung über die obligatorische Beratung erhalten haben, reichen Sie Ihre Unterlagen – vorausgefülltes Formblatt der PSE und Ihr B.A.-Zeugnis bzw. Ihre Abschlussbescheinigung – bitte im Rahmen des Online-Verfahrens ein.
Studierende, die ihren B.A.-Abschluss nicht an der RUB erworben haben bzw. das B.A.-Studium Germanistik nicht an der RUB abgeschlossen haben, legen ihre Unterlagen im Rahmen der üblichen Äquivalenzprüfung vor und erhalten ggf. auf diesem Wege die Bescheinigung über die fachlichen Voraussetzungen.
Falls das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie federführend ist, gilt grundsätzlich folgende Regelung:
Falls ein anderes Prüfungsamt für Sie federführend ist, erkundigen Sie sich dort bitte rechtzeitig nach den genauen Modalitäten.