Wenn Sie eine Standard-Bescheinigung für das BAFöG-Amt benötigen, aus der hervorgeht, dass Sie im B.A.-Studienfach Germanistik die Studienleistungen der ersten vier Fachsemester erbracht haben (Formblatt 5), dann nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Verfahren.
Das gilt auch dann, wenn Sie die erforderlichen Leistungen noch nicht erbracht haben, aber dem BAFöG-Amt darüber eine Bescheinigung vorlegen müssen.
Für alle anderen Fälle, zum Beispiel für Auslands-BAFöG oder Bescheinigungen für Leistungen höherer Fachsemester, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail an Herrn Dr. Händel. Legen Sie dazu bitte möglichst alle relevanten Unterlagen vor (auszufüllende Bescheinigungen usw.) und geben Sie in jedem Fall Ihre Matrikelnummer an.