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Leistungen des 4. Fachsemesters: Welche Leistungen muss ich erbracht haben, damit Formblatt 5 des BAFöG-Amtes unterschrieben werden kann?

Im B.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie in der Regel folgende Studienleistungen und Modulprüfungen erfolgreich absolvieren, damit Ihnen bescheinigt werden kann, dass Sie die Leistungen des 4. (vierten) Fachsemesters erbracht haben:

Auf Wunsch Ihnen bescheinigt werden, dass Sie die erforderlichen Leistungen des 5. Fachsemesters nicht erbracht haben (vgl. Onlineverfahren).

Bitte beachten Sie:

  • Sie müssen die erforderlichen Modulprüfungen in den Vertiefungsmodulen (zwei Hausarbeiten, eine mündliche Prüfung) erfolgreich abgelegt haben.
  • Diese Leistungen müssen tatsächlich in Form abgeschlossener Module vorliegen, also in eCampus kreditiert sein. Der Verweis auf angemeldete Modulprüfungen (Hausarbeiten, mündliche Prüfungen) allein reicht nicht aus.
  • Ihre Leistungen werden über eCampus nachgewiesen. Maßgeblich sind die abgeschlossenen Module.
  • Als Datum der Leistungserbringung muss das Datum des zuletzt abgeschlossenen Moduls eingetragen werden (eCampus). Sie sind dafür verantwortlich, alle Modulprüfungen rechtzeitig zu erbringen; bitte beachten Sie dies vor allem im Zusammenhang mit Veranstaltungsprüfungen, die erst im Folgesemester erbracht werden.1)
1)
Als Datum der Erbringung gilt bei Hausarbeiten grundsätzlich das Datum der Abgabe der Arbeit, bei mündlichen Prüfungen das Datum, an dem die Prüfung abgelegt wurde. Bitte kontrollieren Sie, dass Lehrende in eCampus dies korrekt eintragen.
bafoeg/bafoeg_leistungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/30 11:48 von haendel