Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Vorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | |||
— | qehw:aep_med [2019/02/11 08:22] – [Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch] haendel | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | {{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | ||
+ | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)====== | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | Falls | ||
+ | |||
+ | - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und** | ||
+ | - sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB beworben haben, | ||
+ | |||
+ | **muss** bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. September die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden.((Davon unabhängig müssen Sie sich selbstverständlich bereits vorher -- bis zum 15. Januar respektive 15. Juli -- online um den Studienplatz beworben haben.)) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden, Ihre Bewerbung verfiele dann. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | =====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
+ | |||
+ | Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch läuft folgendermaßen ab: | ||
+ | |||
+ | - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.Ed. [[http:// | ||
+ | - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist((Kernfachdefinition: | ||
+ | * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, | ||
+ | * **Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung** -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! | ||
+ | - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail **bis spätestens 1. März respektive 1. September** an [[mailto: | ||
+ | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | ||
+ | |||
+ | =====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
+ | |||
+ | //Der entsprechende Passus im Informationsbrief der PSE (vgl. [[http:// | ||
+ | |||
+ | Parallel bemühen Sie sich bitte um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. **Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Deutsch im M.Ed. bei ggf. erfolgter Zulassung (noch nicht für die Bewerbung!)**; | ||
+ | |||
+ | |||
+ | <WRAP important round> | ||
+ | **Bitte beachten Sie:** | ||
+ | |||
+ | *Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. | ||
+ | *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! | ||
+ | *Die Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A. Germanistik erfolgt zentral über die Zulassungsstelle; | ||
+ | </ |