Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Falls
muss bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. September die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden.1)
Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden, Ihre Bewerbung verfiele dann.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch läuft folgendermaßen ab:
Der entsprechende Passus im Informationsbrief der PSE (vgl. hier) – Abschnitt II bzw. III, jeweils Punkt 3 – gilt für die Germanistik nicht, da er die Prüfung der Unterlagen direkt in einer Sprechstunde bzw. im persönlichen Gespräch voraussetzt. Das ist für das M.Ed.-Studienfach Deutsch allerdings nicht möglich, vgl. auch Hinweise ganz unten.
Parallel bemühen Sie sich bitte um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Deutsch im M.Ed. bei ggf. erfolgter Zulassung (noch nicht für die Bewerbung!); Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen – ohne diese Bescheinigung können Sie auch dann nicht immatrikuliert werden, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben! Weitere Informationen finden Sie hier; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können.
Bitte beachten Sie: