parallelstudium:parallelstudium_anerkennung

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Welche M.Ed.-Leistungen können mir konkret für den M.A. Germanistik anerkannt werden?

Bitte beachten Sie, dass ab dem Wintersemester 2021/22 für das Studium im 1-Fach-M.A. Germanistik neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB = ‚Studienordnung) zur GPO 2016 in Kraft sind. Die unten genannten Regelungen beziehen sich für den 1-Fach-M.A. Germanistik ausschließlich auf ein Studium nach den alten FSB 2016/18.

Empfehlungen finden Sie in hier:

Bitte beachten Sie, dass es sich trotz dieser großzügigen Empfehlungen bei Anerkennungen immer um Einzelfallentscheidungen handelt – lassen Sie sich also bei Zweifeln immer einer:einem Studienfachberater:in beraten!

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parallelstudium/parallelstudium_anerkennung.1706864337.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/02/02 09:58 von aitharma