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Nein.
Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für die*den Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und die*den Zweitgutachter*in für die B.A.-Arbeit.