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Nein.
Prüfer*in des Abschlussmoduls und Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein (Fachspezifische Bestimmungen, § 18). Das gilt nicht für die*den Prüfer*in des Abschlussmoduls und die*den Zweitgutachter*in der B.A.-Arbeit.