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pruefungsorganisation:neue_gpo_2016

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Für wen gelten die neuen Prüfungsordnungen (GPO 2016) bzw. fachspezifischen Bestimmungen (GPO 2013, FSB 2016)?

  • 2-Fach-B.A.:
    • Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 2-Fach-B.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) 2016.
    • Falls Sie zum WS 16/17 nur das Studienfach im Rahmen des 2-Fach-B.A.-Studiengang gewechselt haben (etwa von Nihilistik zur Germanistik), gilt für Sie die GPO, die auch vorher für Sie galt.
  • 1-Fach-M.A.: Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 1-Fach-M.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende GPO 2016.
  • 2-Fach-M.A.:
    • Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 2-Fach-M.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende GPO 2016.
    • Falls Sie zum WS 16/17 nur das Studienfach im Rahmen des 2-Fach-M.A.-Studiengang gewechselt haben (was eher selten der Fall sein dürfte), gilt für Sie die GPO, die auch vorher für Sie galt.
  • 2-Fach-M.Ed.:
    • Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 2-Fach-M.Ed.-Studiengang eingeschrieben haben, gelten für Sie im Fach Deutsch die Fachspezifischen Bestimmungen von 2016 im Rahmen der GPO 2013 (GPO 2013, FSB 2016).
    • Falls Sie zum WS 16/17 nur das Studienfach im Rahmen des 2-Fach-M.Ed.-Studiengang gewechselt haben (was eher selten der Fall sein dürfte), gelten für Sie im Fach Deutsch die Fachspezifischen Bestimmungen von 2016 im Rahmen der GPO 2013 (GPO 2013, FSB 2016).
pruefungsorganisation/neue_gpo_2016.1485182003.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)