Für wen gelten die neuen Prüfungsordnungen (GPO 2016) bzw. fachspezifischen Bestimmungen (GPO 2013, FSB 2016)?
2-Fach-B.A.:
Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 2-Fach-B.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) 2016.
Falls Sie zum WS 16/17 nur das Studienfach im Rahmen des 2-Fach-B.A.-Studiengang gewechselt haben (etwa von Nihilistik zur Germanistik), gilt für Sie die GPO, die auch vorher für Sie galt.
1-Fach-M.A.: Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 1-Fach-M.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende GPO 2016.
2-Fach-M.A.:
Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 2-Fach-M.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende GPO 2016.
Falls Sie zum WS 16/17 nur das Studienfach im Rahmen des 2-Fach-M.A.-Studiengang gewechselt haben (was eher selten der Fall sein dürfte), gilt für Sie die GPO, die auch vorher für Sie galt.
2-Fach-M.Ed.:
Falls Sie sich zum Wintersemester 2016/17 erstmals an der RUB für den 2-Fach-M.Ed.-Studiengang eingeschrieben haben, gelten für Sie im Fach Deutsch die Fachspezifischen Bestimmungen von 2016 im Rahmen der GPO 2013 (GPO 2013, FSB 2016).
Falls Sie zum WS 16/17 nur das Studienfach im Rahmen des 2-Fach-M.Ed.-Studiengang gewechselt haben (was eher selten der Fall sein dürfte), gelten für Sie im Fach Deutsch die Fachspezifischen Bestimmungen von 2016 im Rahmen der GPO 2013 (GPO 2013, FSB 2016).