Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) benötigen Sie ausschließlich, wenn Sie die Universität wechseln wollen und die andere Universität eine solche UBB fordert. Für eine Anmeldung im Prüfungsverfahren in der Germanistik an der RUB benötigen Sie ausdrücklich keine UBB.
Falls Sie sich bereits im Prüfungsverfahren Germanistik befinden oder dieses abgeschlossen haben (Anmeldung bzw. Abschluss des Abschlussmoduls Germanistik oder einer germanistischen B.A.-Arbeit), wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie. Das Germanistische Institut kann in diesem Fall keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Für Ihr zweites B.A.-Studienfach wenden Sie sich bitte an dieses Fach respektive das zugehörige Prüfungsamt.
Lesen Sie alle Hinweise in der Datenabfrage sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
Sie müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgefüllt per E-Mail übersenden; bitte füllen Sie darin alle Felder inkl. Geburtsdatum und Geburtsort aus. Andernfalls erhalten Sie keine Unterschrift.
Eine Rückmeldung erhalten Sie ausschließlich über diese Seite.