| mit Hochschulwechsel | ohne Hochschulwechsel | |
| kein Fachwechsel1) | z. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern) → für M.A. und M.Ed.: immer Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen erforderlich; ggf. gewünschte Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten immer erst nach Feststellung der Äquivalenz und Zulassung → für Wechsel innerhalb des B.A. ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten und Einstufung erforderlich | — |
| Fachwechsel2) | z. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten und Einstufung | innerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, affinen Studiengang, z. B. Wechsel aus dem B.A.-Studienfach Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten und Einstufung |
Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine CP („Scheine“) erwerben, sofern Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!
Das gilt ausdrücklich auch für die Umschreibung in einen Master-Studiengang: Für einen Master-Studiengang dürfen Sie erst in dem Semester Lehrveranstaltungen belegen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, in dem Sie für diesen Master-Studiengang ein-/umgeschrieben sind; es gibt ausdrücklich keine Kulanzregelungen ("Übergangssemester" usw.).
Es gilt:
Informationen zur obligatorischen Beratung für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch finden Sie hier.