studienorganisation:allgemeines:kein_uebergangssemester

Gibt es für den Übergang zum Masterstudiengang Deutsch/Germanistik ein ‚Übergangssemester‘ oder eine Kulanzregelung?

Nein.

Sie können und dürfen ausschließlich Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studiengang erbringen, für den Sie eingeschrieben sind. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen, insbesondere gibt es kein „Übergangssemester“ oder ähnliche Kulanzregelungen.

Bitte beachten Sie diese Information: Kann ich bereits am Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen eines Master-Studiengangs (M.Ed., M.A.) teilnehmen, obwohl ich noch nicht umgeschrieben bin?

Im B.A.-Studium müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen (beide Studienfächer und Optionalbereich und B.A.-Arbeit) bis zum 31.03. respektive 30.09. eines Jahres abgelegt sein, damit Sie sich im Folgesemester in einen Masterstudiengang (M.A., M.Ed.) umschreiben können. Das bedeutet, dass ggf. die B.A.-Arbeit ebenfalls zum o.g. Termin abgegeben (!) sein muss.

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