Nein.
Sie können nur Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studiengang erbringen, für den Sie eingeschrieben sind. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen, insbesondere gibt es kein „Übergangssemester“ oder ähnliche Kulanzregelungen.
Bitte beachten Sie, dass im B.A.-Studium alle Studien- und Prüfungsleistungen (beide Studienfächer und Optionalbereich und B.A.-Arbeit) bis zum 31.03. respektive 30.09. eines Jahres abgelegt sein müssen, damit Sie sich im Folgesemester in einen Masterstudiengang (M.A., M.Ed.) umschreiben können. Das bedeutet, dass ggf. die B.A.-Arbeit ebenfalls zum o.g. Termin abgegeben (!) sein muss.