Inhaltsverzeichnis

Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig (= akten- bzw. federführend)?

B.A. und M.A.

GPO 2016

Für die Anmeldung für Prüfungsleistungen nach der GPO 2016 gilt: Sie melden Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt des Faches an, in dem Sie die Prüfungsleistung auch erbringen. Dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.

Ihre Abschlussunterlagen (Zeugnis, Transcript of Records) erstellt stets das Prüfungsamt des Faches, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.

GPO vor 2016

Für die Anmeldung für Prüfungsleistungen nach GPO vor 2016 gilt: Beim aktenführenden Prüfungsamt melden Sie alle Prüfungsleistungen an, ggf. auch die im zweiten Studienfach.

Aktenführend ist für alle GPO vor 2016 stets das Prüfungsamtes des Faches, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben. Beachten Sie bitte, dass Sie damit durch die Anmeldung der ersten B.A.-Fachprüfung in einem Prüfungsamt gleichzeitig festlegen, in welchem Fach Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben, wenn Ihre beiden B.A.-Fächer aus unterschiedlichen Fakultäten stammen. – Ein späterer Wechsel ist nur auf Antrag an das bisher aktenführende Prüfungsamt möglich.

Außerdem gelten stets die Fristen Ihres aktenführenden Prüfungsamtes!

Beispiel:

Sie studieren Germanistik und Erziehungswissenschaft im 2-Fach-B.A.-Studiengang (GPO 2012). Ihre erste B.A.-Fachprüfung soll die mündliche Prüfung in Germanistik sein. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Wenn Sie Ihre B.A.-Arbeit im Fach Germanistik schreiben möchten, ist das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie „federführend“, d. h. Sie melden Ihre mündliche Prüfung in Germanistik im Prüfungsamt der Fakultät für Philologie an. Das gilt dann auch für die Anmeldung aller weiteren B.A.-Fachprüfungen.
Möglichkeit 2: Wenn Sie Ihre B.A.-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft schreiben möchten, dann müssen Sie bereits Ihre erste Prüfungsleistung, nämlich die mündliche B.A.-Prüfung in Germanistik, im Prüfungsamt der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft anmelden. Das gilt dann auch für die Anmeldung aller weiteren B.A.-Fachprüfungen.

M.Ed. (alle GPO und FSB)

Hier werden Sie in jedem Fach vom jeweils zuständigen Prüfungsamt betreut. Für den M.Ed. haben Sie also je nach Fächerkombination bis zu drei Prüfungsämter, die für Ihre Prüfungsleistungen zuständig sind. Dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.

Übersicht über die Prüfungsämter

Eine Übersicht über die Prüfungsämter finden Sie hier.