You are not allowed to perform this action
pruefungsorganisation:bachelor_2025:ba_sprachkenntnisse

Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zur Bachelorarbeit anmelden zu können?

Ja. Hierzu sagen die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 4, Abs. 2):

Weiterhin [ergänzen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen] wird für das Bachelorstudium im Fach Germanistik der Nachweis von zwei weiteren Sprachen, darunter Englisch, vorausgesetzt. Dabei werden die Sprachanforderungen nach Maßgabe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen wie folgt festgesetzt:
- weitere Sprache B2 (oder äquivalente Bewertung alter Sprachen);
- 2. weitere Sprache B1 mit Anteilen von B2 (Schwerpunkt: fachorientiertes Leseverstehen) (oder äquivalente Bewertung alter Sprachen).

Liegen die genannten Sprachkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zur Anmeldung zur Bachelorarbeit nachgeholt werden.

Hier finden Sie Details.

Bitte

  • sorgen Sie direkt am Anfang Ihres Studiums dafür, dass Sie bei der Anmeldung der Bachelorarbeit die entsprechenden Kenntnisse vorweisen können, und
  • legen Sie die entsprechenden Nachweise immer vor, wenn Sie die Unterschrift auf einem Formblatt erhalten möchten.
pruefungsorganisation/bachelor_2025/ba_sprachkenntnisse.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1