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Falls Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) nicht an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben und sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB einschreiben wollen, muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden, eine Zulassung wäre nicht möglich.
Der entsprechende Passus im Informationsbrief der PSE (vgl. hier) – Abschnitt II bzw. III, jeweils Punkt 3 – gilt für die Germanistik nicht, da er die Prüfung der Unterlagen direkt in einer Sprechstunde bzw. im persönlichen Gespräch voraussetzt. Das ist für das M.Ed.-Studienfach Deutsch allerdings nicht möglich, vgl. auch Hinweise ganz unten.
Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Deutsch im M.Ed.; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können.
Bitte beachten Sie: