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Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)

Falls Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) nicht an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben und sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB einschreiben wollen, muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden, eine Zulassung wäre nicht möglich.

Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch

  1. Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.Ed. von den Seiten der Professional School of Education der RUB (PSE) herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie den Informationsbrief, den Sie auf ebendieser Seite finden, gründlich und sorgfältig durch.
  2. Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist1)) als auch alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.
    • Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.
    • Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung – eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich!
  3. Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an germanistik+aep@rub.de.2)
  4. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben. Die ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Seite des Antrags können Sie danach im Studienbüro Germanistik abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. 3)

Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch

Der entsprechende Passus im Informationsbrief der PSE (vgl. hier) – Abschnitt II bzw. III, jeweils Punkt 3 – gilt für die Germanistik nicht, da er die Prüfung der Unterlagen direkt in einer Sprechstunde bzw. im persönlichen Gespräch voraussetzt. Das ist für das M.Ed.-Studienfach Deutsch allerdings nicht möglich, vgl. auch Hinweise ganz unten.

Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Deutsch im M.Ed.; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können.

Bitte beachten Sie:

  • Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden ist nicht möglich.
  • Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen!
1)
Kernfachdefinition: vgl. o.g. Antrag.
2)
Fristen für die Einschreibung erhalten Sie beim Studierendensekretariat der RUB.
3)
Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik; einen Lageplan der RUB finden Sie hier.
qehw/aep_med.1557301201.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)