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studienorganisation:allgemeines:freie_veranstaltungen

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Was sind "Freie Veranstaltungen"?

Freie Veranstaltungen füllen den Freien Bereich in Ihrem Studienverlauf und dienen der individuellen Modellierung des gewählten Studienprofils. In der Wahl der Veranstaltungen sind Sie im B.A.-/M.A.-Studium tatsächlich im Großen und Ganzen frei, sofern es sich um germanistische Veranstaltungen handelt (vgl. Studienordnung § 9, Abs. 4, bzw. § 10, Abs. 6; Fachspezifische Bestimmungen, § 5).

Bei den bei den gewünschten Veranstaltungen muss es sich um solche aus Ihrem oder einem ‚niedriger‘ angesiedelten Studiengang handeln! Im B.A. dürfen Sie also germanistische Veranstaltungen des B.A. belegen, nicht aber reine M.A.- oder M.Ed.-Veranstaltungen, im M.A. B.A.- und M.A.-Veranstaltungen usw.

Ausdrücklich ausgenommen sind allerdings außer den Grundkursveranstaltungen die Proseminare der Germanistischen Mediävistik; hier müssen die Plätze aus Kapazitätsgründen für den Pflichtbereich der Vertiefungsmodule reserviert werden.

Eine besondere Kennzeichnung der Zugehörigkeit einer Veranstaltung als Freie Veranstaltung erfolgt nicht, eine Ausweisung des Moduls „B.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ erfolgt ebenfalls nicht.1)

Zur Nutzung von Veranstaltungen der Allgemeinen und vergleichenden Literaturwissenschaft (AVL/Komparatistik) als Freie Veranstaltungen (Freier Bereich) in der Germanistik vgl. hier.

Bitte beachten Sie außerdem, dass

  1. in Lehrveranstaltungen mit begrenzter Möglichkeit zur Teilnahme bevorzugt Anmeldungen von solchen Studierenden berücksichtigt werden, die die Lehrveranstaltung im Rahmen eines Moduls studieren müssen;
  2. Sie in freien Veranstaltungen keine Modulprüfungen ablegen dürfen2);
  3. die Teilnahme an Veranstaltungen für die Freien Veranstaltungen genauso kreditiert wird wie für andere Module auch.
1)
Die Veranstaltungen, die zum Modul „B.A.: Berufsfeldorientierung Germanistik (Freier Bereich)“ gehören, werden allerdings durch die Nennenung dieses Moduls gekennzeichnet.
2)
Vgl. Fachspezifische Bestimmungen, § 5: „Die Erbringung von benoteten Studienleistungen oder Modulprüfungen in den Freien Veranstaltungen ist nicht möglich.“
studienorganisation/allgemeines/freie_veranstaltungen.1615470494.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)