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pruefungsorganisation:allgemeines:anmeldefristen

Anmelde- und Prüfungsfristen

Grundsätzlich müssen Sie bei Anmeldung zu einer Prüfungsleistung alle erforderlichen Formblätter ausgefüllt und unterschrieben bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt einreichen. Die Unterschrift für das entsprechende Formular erhalten Sie per Online-Verfahren, wenn alle Leistungen vorliegen und in eCampus kreditiert worden sind.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Abschlussmodule (nach älteren GPO: Fachprüfungen/mündliche Prüfungen)

  • Prüfungsblöcke liegen üblicherweise im Januar, März, Juni/Juli und September (für konkrete Termine vgl. unten!).
  • Anmeldetermine liegen üblicherweise im April, Juli, Oktober und Dezember/Januar(für konkrete Termine vgl. unten!), und zwar jeweils im Dezember/Januar für Prüfungen im April, im April für Prüfungen im Juni/Juli usw.
  • Genaue Fristen legt stets Ihr aktenführendes Prüfungsamt fest.

B.A.-Arbeit

Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung ist) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen:

  • 6 Wochen Bearbeitungszeit,
  • 4 Wochen Begutachtungszeit (Soll-Angabe) sowie
  • 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie für den Zeitpunkt der Anmeldung folgende Hinweise:

  • Für die Ruhr-Universität Bochum gilt, dass Germanistik (M.A.) und Deutsch (M.Ed.) zulassungsfrei sind und damit keine Bewerbung um einen Studienplatz erfordern. Die Umschreibungsfristen erfragen Sie bitte beim Studierendensekretariat; danach richten Sie dann die Terminierung Ihrer B.A.-Arbeit aus.
  • Falls Sie sich in den M.Ed. umschreiben wollen, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen in dem Semester erbracht worden sein, das dem Semester der Umschreibung vorausgeht. Bei Abschlussarbeiten ist das Datum der Abgabe das Erbringungsdatum. Konkret:
    • Wollen Sie sich im Wintersemester in den M.Ed. umschreiben, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 30. September absolviert sein. Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 30. September abgegeben worden sein.
    • Wollen Sie sich im Sommersemester in den M.Ed. umschreiben, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 31. März absolviert sein. Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 31. März abgegeben worden sein.
  • Falls Sie Ihr Studium in einem bestimmten Semester abschließen müssen (z.B. wegen Ihrer BAFöG-Förderung), muss die B.A. Arbeit bis zum 31. März (Wintersemester) bzw. bis zum 30. September (Sommersemester) beim Prüfungsamt eingereicht werden. Das bedeutet, dass Sie B.A.-Arbeiten spätestens zum 15. Februar bzw. 15. August (bzw., falls das ein Sonn- oder Feiertag sein sollte, am letzten Werktag vor diesem Datum) anmelden müssten.
  • Falls Sie sich um einen Masterstudienplatz an einer anderen Universität bewerben, erfragen Sie Bewerbungsfristen bitte dort und berechnen Sie dann anhand der 3-Monats-Regel (s.o.) den spätestens Anmeldezeitpunkt.

M.A.- und M.Ed.-Arbeiten

Masterarbeiten können Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wo finde ich Informationen zu Anmeldefristen?

Anmelde- und Prüfungsblöcke des Prüfungsamts der Fakultät für Philologie finden Sie hier.

pruefungsorganisation/allgemeines/anmeldefristen.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 19:08 von haendel