pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_sprachkenntnisse

Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zum B.A.-Abschlussmodul anmelden zu können?

Ja. Hierzu sagen die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 4, Abs. 2):

Für das Bachelorstudium im Fach Germanistik wird – neben Deutschkenntnissen auf dem Niveau Test DaF 4×4 oder DSH S2 – der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, vorausgesetzt.
(a) Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die – wie beispielsweise Latein –als Gegenstandssprachen z.B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft, Archiv, Dokumentation, Museum u.ä.) verlangt werden. Dabei werden die Sprachanforderungen nach Maßgabe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen wie folgt festgesetzt: 1. Fremdsprache B2; 2. Fremdsprache B1 mit Anteilen von B2 (Schwerpunkt: fachorientiertes Leseverstehen).
(b) Liegen die genannten Fremdsprachenkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul P nachgeholt werden.

Hier finden Sie Details.

Bitte

  • sorgen Sie direkt am Anfang Ihres Studiums dafür, dass Sie bei der Anmeldung der Abschlussprüfung die entsprechenden Kenntnisse vorweisen können, und
  • legen Sie die entsprechenden Nachweise immer vor, wenn Sie die Unterschrift auf einem Formblatt erhalten möchten.
pruefungsorganisation/bachelor_2016/ba_sprachkenntnisse.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 08:16 von haendel