Für die Anmeldung für Prüfungsleistungen nach der GPO 2016 gilt: Sie melden Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt des Faches an, in dem Sie die Prüfungsleistung auch erbringen. Dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.
Für die Germanistik gilt daher: Sie melden das Abschlussmodul bzw. die Abschlussmodule beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie an.
Ihre Abschlussunterlagen (Zeugnis, Transcript of Records) erstellt stets das Prüfungsamt des Faches, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Eine Übersicht über die Prüfungsämter finden Sie hier.