Wer darf mich im M.A. prüfen?
Grundsätzlich gilt: Im M.A. dürfen Sie von Personen geprüft werden, denen eine entsprechende Prüfungsberechtigung erteilt wurde. Eine Liste finden Sie hier.
Grundsätzlich gilt: Im M.A. dürfen Sie von Personen geprüft werden, denen eine entsprechende Prüfungsberechtigung erteilt wurde. Eine Liste finden Sie hier.