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Wissenschaftlich sauber arbeiten, Plagiate vermeiden

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) empfiehlt, in den einzelnen Disziplinen Grundsätze für das wissenschaftliche Arbeiten und eine saubere wissenschaftliche Praxis zu formulieren (vgl. DFG 2013:15). Dazu gehören u. a. auch „strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern“ (DFG 2013:15).

Das betrifft insbesondere den Umgang mit Äußerungen anderer Personen; ein Fehlverhalten in diesem Bereich wird oft auf den Begriff Plagiat gebracht, den Fishman (2009:5] folgendermaßen definiert:

Plagiarism occurs when someone 1. [u]ses words, ideas, or work products 2. [a]ttributable to another identifiable person or source 3. [w]ithout attributing the work to the source from which it was obtained 4. [i]n a situation in which there is a legitimate expectation of original authorship 5. [i]n order to obtain some benefit, credit, or gain which need not be monetary[.] [Zeilenumbrüche entfernt, D. H.]

Das bedeutet konkret, dass Sie fremde Meinungen und Äußerungen stets der/dem ursprünglichen Verfasser*in zuschreiben und all Ihre Quelle offenlegen müssen (auch solche im Internet!) – selbst kurze, nicht-wörtliche Übernahmen aus anderen Texten, die Sie nicht also solche kennzeichnen, erfüllen schon den Tatbestand des Plagiats.

Plagiate sind vorsätzliche Täuschungsversuche und werden empfindlich geahndet; sie haben disziplinarische und strafrechtliche Konsequenzen.

In der Prüfungsordnung heißt es dazu:

Versucht die Kandidatin bzw. der Kandidat das Ergebnis einer Prüfungsleistung oder Studienleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung oder Studienleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet oder als „nicht bestanden“. Die Feststellung wird von der bzw. dem jeweiligen Prüfenden oder von der für die Aufsichtsführung zuständigen Person getroffen und aktenkundig gemacht. Die Verhängung einer Geldbuße von bis zu 50.000 € ist möglich. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann die Kandidatin bzw. der Kandidat nach zuvor erfolgter Anhörung vor dem Gemeinsamen Prüfungsausschuss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausgeschlossen und exmatrikuliert werden.
(Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum vom 21.10.2016, § 15, Abs. 4; Unterstreichung hinzugefügt)

Regeln einhalten: selbst schreiben, nicht abschreiben!

Ein wesentliches Qualitätskriterium wissenschaftlicher Arbeiten bzw. wissenschaftlichen Arbeitens ist die Kenntlichmachung dessen, wer spricht (vgl. hier). Wir – nicht nur das Tutorienteam, sondern auch das gesamte Germanistische Institut – erwarten von Ihnen, dass Sie sich an diese Regeln halten, und das nicht erst seit den öffentlichkeitswirksam verhandelten Fällen zu Guttenberg, Koch-Mehrin, Chatzimarkakis, Schavan usw.

Das versichern Sie uns, indem Sie uns zu jeder abgegebenen schriftlichen Hausarbeit eine sog. Eigenständigkeitserklärung unterschreiben. Beispiele für eine solche Erklärung finden Sie hier oder hier; bitte klären Sie mit der/dem jeweiligen Lehrenden ab, ob Sie für eine Lehrveranstaltung ggf. eine andere Erklärung unterschreiben müssen.

  • Gewöhnen Sie sich von Anfang an an, immer deutlich zu markieren, wenn Sie fremde Aussagen übernehmen,
  • belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen1) und
  • machen Sie deutlich, wenn Sie selbst eigene Aussagen treffen.

Literatur

Literaturverzeichnis

DFG 2013 = Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice. Denkschrift/Memorandum. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“/Recommendations of the Commission on Professional Self Regulation in Science. Ergänzte Auflage 2013. Bonn. Quelle: http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_1310.pdf [letzte Sichtung und PDF-Download: 2015-05-04]

Fishman, Teddi (2009): “We know it when we see it” is not good enough: toward a standard definition of plagiarism that transcends theft, fraud, and copyright. 4th Asia Pacific Conference on Educational Integrity (4APCEI) 28–30 September 2009. University of Wollongong NSW Australia. Online: http://www.bmartin.cc/pubs/09-4apcei/4apcei-Fishman.pdf [Letzte Sichtung und PDF-Download: 2015-05-04]]

Weiterführende Literatur und Informationen

DFG: Gute wissenschaftliche Praxis. http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/


Daniel Händel

1)
Ausgenommen sind Aussagen, die allgemein anerkanntes Wissen betreffen: „Der 2. Weltkrieg begann 1939.“ müssen Sie natürlich nicht mit einer Quelle belegen!
reader/04/04.2_wissenschaft.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 19:03 von haendel