Ja, das ist möglich und auch sinnvoll, wenn Sie beabsichtigen, sich in dem Semester umzuschreiben, in dem die Master-Lehrveranstaltungen stattfinden, für die Sie sich anmelden wollen.
Sie müssen sich allerdings zwingend in den Master umschreiben, damit Sie dann auch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen. Vgl. auch hier: Gibt es für den Übergang zum Masterstudiengang Deutsch/Germanistik ein ‚Übergangssemester‘ oder eine Kulanzregelung?.
Am Beispiel:
Sie werden sich im Wintersemester in einen Master-Studiengang umschreiben und alle Studien- und Prüfungsleistungen des B.A.-Studiengangs bis zum 30. September (letzter Tag des Sommersemesters) abgelegt haben. Bitte gehen Sie dann folgendermaßen vor: