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studienorganisation:allgemeines:anmeldeverfahren_lv_master

Kann ich bereits am Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen eines Master-Studiengangs (M.Ed., M.A.) teilnehmen, obwohl ich noch nicht umgeschrieben bin?

Ja, das ist möglich und auch sinnvoll, wenn Sie beabsichtigen, sich in dem Semester umzuschreiben, in dem die Master-Lehrveranstaltungen stattfinden, für die Sie sich anmelden wollen.

Sie müssen sich allerdings zwingend in den Master umschreiben, damit Sie dann auch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen. Vgl. auch hier: Gibt es für den Übergang zum Masterstudiengang Deutsch/Germanistik ein ‚Übergangssemester‘ oder eine Kulanzregelung?.

Am Beispiel:

Sie werden sich im Wintersemester in einen Master-Studiengang umschreiben und alle Studien- und Prüfungsleistungen des B.A.-Studiengangs bis zum 30. September (letzter Tag des Sommersemesters) abgelegt haben. Bitte gehen Sie dann folgendermaßen vor:

  1. Melden Sie sich bitte im Zuteilungs- bzw. Anmeldeverfahren nach dem Sommersemester (Ihrem letzten B.A.-Semester) für die Lehrveranstaltungen des Master-Studiengangs an, die Sie belegen wollen.
  2. Sie müssen sich zwingend für das Wintersemester umschreiben, damit Sie tatsächlich den Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Umschreibefristen (die in der Regel noch im Oktober respektive April laufen) erfragen Sie bitte ausschließlich beim Studierendensekretariat der RUB.
studienorganisation/allgemeines/anmeldeverfahren_lv_master.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1