Kann ich bereits am Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen eines Master-Studiengangs (M.Ed., M.A.) teilnehmen, obwohl ich noch nicht ein-/umgeschrieben bin?

Ja, das ist möglich und auch sinnvoll, wenn Sie beabsichtigen, sich in dem Semester ein-/umzuschreiben, in dem die Master-Lehrveranstaltungen stattfinden, für die Sie sich anmelden wollen.

Sie müssen sich allerdings in dem Semester, in dem die Lehrveranstaltungen stattfinden, zwingend in den Master ein-/umschreiben, damit Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen. Vgl. auch hier: Gibt es für den Übergang zum Masterstudiengang Deutsch/Germanistik ein ‚Übergangssemester‘ oder eine Kulanzregelung?.

Am Beispiel:

Sie werden sich im Wintersemester in einen Master-Studiengang ein-/umschreiben und alle Studien- und Prüfungsleistungen des B.A.-Studiengangs bis zum 30. September (letzter Tag des Sommersemesters) abgelegt haben. Bitte gehen Sie dann folgendermaßen vor:

  1. Melden Sie sich bitte im Zuteilungs- bzw. Anmeldeverfahren nach dem Sommersemester (Ihrem letzten B.A.-Semester) für die Lehrveranstaltungen des Master-Studiengangs an, die Sie belegen wollen.
  2. Sie müssen sich zwingend für das Wintersemester ein-/umschreiben, damit Sie tatsächlich den Lehrveranstaltungen teilnehmen können.