Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich durch
1. das Vorliegen einer beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder amtlich festgestellte Behinderung und
2. den Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt.
(Quelle: Deutsches Studierendenwerk)
Falls Sie einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, lassen Sie sich bitte dazu unbedingt vom Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) beraten, das am AKAFÖ angesiedelt ist. Informationen zum BZI finden Sie hier.
Am Germanistischen Institut sind Dr. Daniel Händel als Geschäftsführer und Kustos sowie Dr. Steffen Groscurth als Leiter des Studienbüros Germanistik Ansprechpersonen zur Umsetzung von Maßnahmen für den Nachteilsausgleich. Passende Lösungen zur Sicherstellung des Nachteilsausgleichs werden auf Basis des gewährten Nachteilsausgleichs in Absprache mit den Studierenden und Lehrenden/Prüfenden und ggf. dem Gemeinsamen Prüfungsausschuss B.A./M.A. bzw. M.Ed. gefunden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit wir solche Maßnahmen planen und umsetzen können!
Auch für Studierende mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen können, passend zur jeweiligen Situation, im Einzelfall ggf. individuelle Regelungen entwickelt werden.