Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 5) sagen hierzu (Hervorhebung hinzugefügt):
Studierende können die Schwerpunktmodule in einem Teilfach oder in zwei Teilfächern absolvieren. Falls zwei Schwerpunktmodule aus einem Teilfach absolviert werden, muss es sich um unterschiedliche Schwerpunktmodu-le innerhalb dieses Teilfaches handeln.
Beide SM dürfen also aus dem gleichen Teilfach stammen: Zwei linguistische SM sind zum Beispiel gestattet, sofern es sich um zwei unterschiedliche linguistische SM handelt!