Diese Informationen gelten nur dann, wenn Sie nach GPO 2025 mit FSB 2025 studieren.
Ja. Die Fachspezifischen Bestimmungen zur GPO 2025 lassen dies zu; wenn Sie also nach GPO 2025 mit FSB 2025 studieren, dürfen Sie das gleiche Schwerpunktmodul zweimal belegen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie nach GPO 2016 (mit FSB 2016 oder 2018) studieren, dürfen Sie ausdrücklich nicht zweimal das gleiche Schwerpunktmodul belegen.