studienorganisation:med_2020:anerkennung_aus_2016

Wechsel zur neuen Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO 2020)

  1. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der GPO grundsätzlich den gesamten Studiengang betrifft, nicht nur ein Studienfach. Sie müssen also auch mit Ihrem anderen M.Ed.-Studienfach und den Bildungswissenschaften zur GPO 2020 wechseln. Bitte lassen Sie sich unbedingt an geeigneter Stelle dazu beraten!
  2. Eine Bescheinigung darüber, dass das Germanistische Institut einem Wechsel von der GPO 2013 mit den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) 2016 zur GPO 2020 grundsätzlich zustimmt, erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Studienbüro Germanistik.
  3. Den Wechsel der GPO müssen Sie im Studierendensekretariat vornehmen lassen.
  4. Zum Thema GPO und FSB vgl. hier.

Anerkennung von Veranstaltungen, Modulen und Modulprüfungen

Veranstaltungen und Prüfungsleistungen können grundsätzlich anerkannt werden, da sich die Studienstruktur nicht ändert.

studienorganisation/med_2020/anerkennung_aus_2016.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/21 11:38 von haendel