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B.A. und M.A.: Auslaufen aller Prüfungsordnungen vor GPO 2016 zum 31.03.2021 – Folgen des Prüfungsordnungswechsels für das Studienfach Germanistik

Zum 31.03.2021 sind alle Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) für den B.A. und M.A. vor den GPO 2016 ausgelaufen.

Studierende, die ihr Studium nach einer dieser alten GPO nicht bis zum 31.03.2021 abgeschlossen haben1), müssen ihr Studium nach den neuen GPO mit den jeweils aktuellen Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) abschließen. Aktuell sind das:

  • für den 2-Fächer B.A.: GPO 2016 mit FSB 2018 (in eCampus: PO-Version 2018)
  • für den 2-Fächer M.A.: GPO 2016 mit FSB 2016 (in eCampus: PO-Version 2016)
  • für den 1-Fach M.A.: GPO 2016 mit FSB 2016 (in eCampus: PO-Version 2016)

Die entsprechenden GPO und FSB finden Sie hier.

Da die Studiengänge an sich nicht beendet, sondern auf veränderter Rechtsgrundlage fortgeführt werden, sind Härtefallanträge nicht möglich. Sie werden daher nach unserem Kenntnisstand – falls Sie sich für das Sommersemester 2021 ordentlich zurückgemeldet haben – automatisch in die neuen GPO bzw. PO-Versionen umgeschrieben. Bei Fragen hierzu, vor allem in solchen Fällen, wenn die Umschreibung nicht automatisch erfolgt sein sollte, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Studierendensekretariat der RUB. Das Germanistische Institut kann keine Umschreibungen vornehmen!

Im Studienfach Germanistik hat die Umschreibung die unten beschriebenen Auswirkungen. Diese beziehen sich ausdrücklich nur auf das Studienfach Germanistik. Falls Sie in einem 2-Fächer-Studiengang B.A. oder M.A. studieren, kontaktieren Sie bitte auch Ihr anderes Fach, um ggf. bestehende Auswirkungen zu erfragen. Den Optionalbereich kontaktieren Sie bitte ggf. ebenfalls.

Neu-Zuordnung von Modulen in eCampus (Studienfach Germanistik in allen Studiengängen)

Vorab: Bitte erfassen Sie alle Module, die Sie nach alter GPO erbracht und abgeschlossen haben, in eCampus.

Nach Ihrer Umschreibung müssen die Zuordnungen von ggf. bereits dem Studienfach Germanistik mit alter PO-Version zugeordneten Modulen gelöst und diese Module der neuen PO-Version zugeordnet werden. Ein Auflösen der Module selbst ist ausdrücklich nicht erforderlich, lediglich die Neu-Zuordnung!

Bitte wenden Sie sich hierzu, falls erforderlich, unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an den Fachbeauftragte, Herrn Dr. Groscurth.

2-Fächer-B.A., Studienfach Germanistik

  1. Veränderung der Modulstrukturen im Grundkurs- und Vertiefungsbereich → keine zusätzlichen oder anderen Veranstaltungen erforderlich, lediglich Verschiebung aufgrund veränderter Modulzusammensetzungen; kein Handlungsbedarf abgesehen von der ggf. erforderlichen Neu-Zuordnung (vgl. oben)
  2. Abschlussmodul tritt anstelle der mündlichen B.A.-Prüfung → falls die mündliche B.A.-Prüfung bereits absolviert wurde, kann diese als Abschlussmodul anerkannt werden
  3. Veränderung der Fachnotenberechnung → Noten der Vertiefungsmodule gehen in die Fachnote Germanistik ein
  4. ggf. Neu-Zuordnung bereits zugeordneter Module in eCampus

2-Fächer-M.A., Studienfach Germanistik

  1. Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung tritt anstelle der mündlichen M.A.-Prüfung im Teilfach der Spezialisierung → falls die mündliche M.A.-Prüfung im Teilfach der Spezialisierung bereits absolviert wurde, kann diese als Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung anerkannt werden
  2. Veränderung der Fachnotenberechnung → Noten beider benoteter Aufbaumodule (AM 1 und AM 2) gehen (neben der Note des Abschlussmoduls) in die Fachnote Germanistik ein
  3. ggf. Neu-Zuordnung bereits zugeordneter Module in eCampus

1-Fach-M.A., Studienfach Germanistik

  1. Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung tritt anstelle der mündlichen M.A.-Prüfung im Teilfach der Spezialisierung → falls die mündliche M.A.-Prüfung im Teilfach der Spezialisierung bereits absolviert wurde, kann diese als Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung anerkannt werden
  2. Abschlussmodul im 2. Teilfach tritt anstelle der mündlichen M.A.-Prüfung im 2. Teilfach → falls die mündliche M.A.-Prüfung im 2. Teilfach bereits absolviert wurde, kann diese als Abschlussmodul im 2. Teilfach anerkannt werden
  3. Veränderung der Fachnotenberechnung → Noten aller vier benoteten Aufbaumodule (AM 1, AM 2, AM 3 und AM 4) gehen (neben den Noten der Abschlussmodule) in die Fachnote Germanistik ein
  4. ggf. Neu-Zuordnung bereits zugeordneter Module in eCampus

Modulerfassung ggf. nur manuell möglich!

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Module ggf. manuell erfassen müssen. Vgl. auch hier.

1)
rechtzeitiger Abschluss = rechtzeitige Erbringung der letzten Prüfungsleistung bzw. rechtzeitige Abgabe der B.A.- bzw. M.A.-Arbeit; ggf. in eCampus vorgenommene Einträge müssen entsprechend so datiert sein, dass erkennbar wird, dass die Leistung vor dem 31.03.2021 erbracht worden ist
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