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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen: Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten & Eintragung von anerkannten Leistungen in eCampus

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie zum Beispiel

  • an anderen Universitäten,
  • in anderen Studienfächern,
  • in einem nicht abgeschlossenen Studium der Germanistik an der RUB

erbracht haben, können Sie vom Kustos, Herrn Dr. Händel, im Hinblick auf Anerkennungsmöglichkeiten überprüfen lassen. Bei der Anerkennung von Leistungen „ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtbewertung vorzunehmen.“ (GPO B.A., § 16, Abs. 2; analoge Regelung in den GPO zum 1-Fach- und 2-Fächer-M.A.)

I. Anerkennungsprozedere

  1. Sie übermitteln alle für die Germanistik relevanten Unterlagen (in jedem Fall Transcripts/Leistungsübersichten sowie Modulhandbücher; idealerweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ggf. weitere Bescheinigungen oder Leistungsnachweise usw.) per E-Mail.
    Bitte beachten Sie dazu unbedingt folgende Hinweise:
    • Die endgültige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen kann erst dann erfolgen, wenn Sie Unterlagen vorlegen, in die alle Leistungen, Credit Points/Leistungspunkte und Noten der Hochschule, von der Sie nach Bochum wechseln wollen, eingetragen sind (endgültige Leistungsübersicht bzw. endgültiges Transcript).1)2) Eine Einstufung zum Zwecke der Immatrikulation kann ggf. schon vorher erfolgen, sofern eine vorläufige (offizielle) Leistungsübersicht bzw. ein vorläufiges (offizielles) Transcript vorgelegt wird und die Leistungen für eine Einstufung ausreichen.
    • Falls Ihnen am Hochschulstandort, von dem Sie zum Germanistischen Institut der Ruhr-Universität wechseln wollen, bereits Leistungen anerkannt worden sind, legen Sie bitte in jedem Fall auch die Unterlagen der Hochschule vor, an der Sie diese Leistungen ursprünglich erbracht haben. Eine Anerkennung bereits anerkannter Leistungen ist nicht möglich, sondern ausschließlich eine Anerkennung der originalen Leistungen.
    • Eine Einstufung allein aufgrund von angemeldeten oder geplanten Lehrveranstaltungen bzw. Studien-/Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen.
    • Falls Sie Leistungen eines Auslandsstudiums anrechnen lassen wollen, finden Sie hier weitere Informationen.
  2. Die Prüfung kann bis zu zehn Werktage dauern, in Ausnahmefällen auch länger.
  3. Nach Prüfung und ggf. erfolgter Anerkennung erhalten Sie von Herrn Dr. Händel eine E-Mail mit dem Hinweis und können danach die Anerkennungsbescheinigung im Studienbüro Germanistik abholen.
    1. Aus der Anerkennungsbescheinigung geht im Detail hervor, welche Studien-/Prüfungsleistung wie, also mit welchen CP, welcher Leistungsart (aktive Mitarbeit, Hausarbeit, mündliche Prüfung) und – bei Anerkennung von Modulprüfungen – mit welcher Note, anerkannt wird.
    2. Die anerkennten Leistungen müssen Sie eigenständig in eCampus nacherfassen, sobald Sie an der RUB immatrikuliert sind. Vgl. dazu unten, II. Eintragung anerkannter Leistungen in eCampus.
  4. Falls die Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich sein sollte (abhängig vom Umfang der anerkannten Leistungen), erhalten Sie außerdem eine Einstufungsbescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat.

II. Eintragung anerkannter Leistungen in eCampus

  1. Nachdem Sie immatrikuliert sind, erfassen Sie die durch Herrn Dr. Händel anerkannten Leistungen selbst in eCampus nach. Bitte beachten Sie, dass Sie bei allen manuellen Eintragungen – Einzelveranstaltung oder Modul – als Prüfungsdatum respektive Prüfungssemester ein Datum respektive Semester eintragen, zu dem Sie bereits für den entsprechenden Studiengang in Bochum immatrikuliert sind.
    1. Anleitung für die Eintragung einzelner Veranstaltungen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Modul nach dessen Abschluss stets manuell erfassen müssen, sobald eine manuell nacherfasste Veranstaltung Bestandteil dieses Moduls ist; zur manuellen Modulerfassung vgl. nächster Punkt.
    2. Wenn Ihnen alle für ein Modul relevanten Veranstaltungen anerkannt wurden, dann erfassen Sie bitte außerdem das entsprechende Modul manuell nach und fügen die von Ihnen nacherfassten Veranstaltungen hinzu: Anleitung für die manuelle Erfassung eines Moduls.
      Einen passenden Modultitel wählen Sie bitte selbständig abhängig von der Kernveranstaltung, vgl. hier.
    3. Wenn Ihnen – was vor allem bei Grundkursmodulen vorkommt – ein Modul ohne Anerkennung einzelner Veranstaltungen anerkannt wurde (sog. summarische Anerkennung eines Moduls), dann erfassen Sie bitte nur das Modul manuell, Sie müssen hierzu keine Veranstaltungen ‚erfinden‘, die Sie dann hinzufügen: Anleitung für die manuelle Erfassung eines Moduls.
  2. Nachdem Sie diese Schritte erfolgreich ausgeführt haben, schicken Sie bitte die eingescannte Anerkennungsbescheinigung (nicht die Einstufungsbescheinigung!) per E-Mail an die fachbeauftragte Person. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikelnummer an und erläutern Sie Ihr Anliegen.

Antworten auf Ihre Fragen zu eCampus finden Sie hier im Beratungsportal; das Studienbüro Germanistik berät Sie in allen Fällen, in denen Sie im Beratungsportal keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.

1)
Vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den B.A., § 16, Abs. 3, Sätze 2 und 3; Prüfungsordnungen für den M.A. und M.Ed. analog.
2)
Sofern nicht bestandene Leistungen vorliegen, muss zusätzlich zu den genannten Unterlagen ggf. ebenfalls eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht werden.
studienorganisation/allgemeines/eintragung_anerkannter_leistungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/29 13:37 von haendel