Falls Sie zum M.A.-Studiengang Germanistik unter Auflagen zugelassen wurden, bedeutet das, dass Sie bestimmte Studienelemente des B.A.-Studiengangs Germanistik nachholen müssen, damit Ihr Abschluss als äquivalent zu einem Bochumer B.A. in Germanistik anerkannt werden kann; die Zulassung ist also daran geknüpft, dass Sie diese Auflagen rasch erfüllen. Häufig werden fachliche Auflagen auf Modulebene formuliert, d. h. Sie werden verpflichtet, bestimmte Module aus dem B.A.-Studiengang Germanistik nachzustudieren.
Konkret bedeutet das für Sie: