international:auslaenderbehoerde

Ausländerbehörde: Wie erhalte ich in der Germanistik eine Stellungnahme für die Ausländerbehörde (Visum)?

Zuständig dafür ist ausschließlich der Geschäftsführer/Kustos, Herr Dr. Händel.

  1. Bitte übersenden Sie im Vorfeld relevante Informationen per E-Mail an den Herrn Dr. Händel. Dazu gehört in jedem Fall Ihre Matrikelnummer und ein Dokument, aus dem eventuell erteilte Auflagen hervorgehen (Zulassungsbescheid), aber ggf. auch Angaben zum Studienverlauf. Bitte nutzen Sie Ihre RUB-E-Mail-Adresse!
  2. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Veranstaltungen so weit wie möglich zu Modulen zusammengestellt haben; Anleitungen finden Sie hier.
  3. Danach nutzen Sie bitte die Sprechstunde von Herrn Dr. Händel, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
  4. Ein Ausstellen der Bescheinigung ohne persönliches Gespräch ist grundsätzlich nicht möglich, da sich regelmäßig Fragen zum Studienverlauf, zum geplanten Abschluss usw. ergeben, die im Gespräch geklärt werden müssen.

Aktuelle Zahlen zur durchschnittlichen Studiendauer

Quelle: Informationsmanagementsystem der RUB, „Kennzahlen zur Lehre – Absolventen“; Stand: 2024-11-12

StudiengangDurchschnitt (gerundet)Median
Bachelor of Arts, Studienfach Germanistik9,4 (9 Semester) 9,0
Master of Art, Studienfach Germanistik (1-Fach-Modell)6,8 (7 Semester)6,0
Master of Arts, Studienfach Germanistik (2-Fächer-Modell)8,6 (8 Semester) 7,0
Master of Education, Studienfach Deutsch6,1 (6 Semester)5,0
international/auslaenderbehoerde.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/12 09:24 von haendel