Teilfach, Themen, Themenwahl: Wirken sich die Themen meiner Modulprüfungen auf das Thema meines Abschlussmoduls bzw. meiner B.A.-Arbeit aus (Doublettierungsverbot)?
Es gilt das Doublettierungsverbot, d. h. Themen, die bereits in Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen eingegangen sind, dürfen nicht erneut als Themen von Modulprüfungen bzw. Prüfungsleistungen gewählt werden.
Das bedeutet konkret:
Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen.
Allerdings dürfen Sie ein Thema für das Abschlussmodul oder die B.A.-Arbeit wählen, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung in diesem Hauptseminar).
Weiterhin sind Akzentverschiebungen erlaubt. Beispiel: Arbeit über Lessings Emilia Galotti, mündliche Prüfung zu Lessings Laokoon.
pruefungsorganisation/bachelor_2016/ba_themenwahl.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 von 127.0.0.1