Teilfach & Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Fachmodul?
Diese Informationen gelten nur dann, wenn Sie nach GPO 2025 mit FSB 2025 studieren.
Das Fachmodul (FaM) umfasst ein zum Modul gehörendes Hauptseminar B.A. mit einer mündlichen Modulprüfung.
Es gilt:
Das FaM im B.A.-Studienfach Germanistik ist in jedem Fall zu erbringen, völlig unabhängig davon, in welchem B.A.-Studienfach Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben bzw. ob Sie im anderen B.A.-Studienfach ebenfalls ein FaM oder ein vergleichbares Modul erbringen müssen. Vgl. auch hier.
Die Anmeldung zu diesem Fachmodul erfolgt zentral über eCampus.
Prüfer:innen im Fachmodul dürfen nur Mitarbeiter:innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den B.A. erteilt wurde, vgl. hier.
Prüfer:in im Fachmodul und Erstgutachter:in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer:in im Fachmodul und Zweitgutachter:in für die B.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Fachmodul als auch als Erstgutachter:in für die B.A.-Arbeit wählen.
Diese mündliche Modulprüfung dauert 30 Minunten und umfasst zwei hinreichend unterschiedlichen Themen:
Thema 1 ist bezogen auf das besuchte HS B.A.;
Thema 2 bezogen auf weitere Themenbereiche des Teilfachs des Hauptseminars in Absprache mit der:dem Prüfer:in.
Spezifische Themen, die bereits in Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen eingegangen sind, dürfen nicht erneut als Themen von Modulprüfungen bzw. Prüfungsleistungen gewählt werden (sog. Doublettierungsverbot). Thematische Verschiebungen zum Zwecke der Ausweitung einer Profilierung sind jedoch erlaubt.
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